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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Foto-, Film- und Bearbeitungsleistungen zwischen Siegfried Eckert (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber.
§ 2 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Fotograf bestimmt Gestaltung, Bildausschnitt und Bearbeitung nach seinem künstlerischen Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Objekt zum vereinbarten Termin zugänglich, aufgeräumt und ausreichend beleuchtet ist. Er holt erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Mieter, Eigentümer) ein.
§ 4 Termine und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann eine Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet werden. Bei witterungsbedingter Verschiebung (Außenaufnahmen) entstehen keine Kosten.
§ 5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt digital per Download-Link. Genannte Lieferzeiten sind Richtwerte. Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung mitzuteilen.
§ 6 Nutzungsrechte
Die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Vermarktung des abgebildeten Objekts (Exposé, Online-Portale, Website, Social Media, Print). Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Bei Veröffentlichung ist, soweit vereinbart, der Urheber zu nennen.
§ 7 Eigenwerbung
Der Fotograf darf die Aufnahmen zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Die Adresse des Objekts wird nicht genannt.
§ 8 Vergütung
Alle Preise verstehen sich als Festpreise gemäß Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Anfahrtskosten außerhalb des vereinbarten Gebiets werden gesondert ausgewiesen.
§ 9 Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für Schäden am Objekt haftet er im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
